Mietenbuchhaltung - FAQ

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Kontakt

Mietenbuchhaltung
Leopoldstraße 15
Zimmer 307
80802 München

E-Mail: mieten@stwm.de

Telefon: +49 89 38196-206
Telefon: +49 89 38196-280

Öffnungszeiten - persönlich und telefonisch:
Montag bis Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 13:00 – 15:00 Uhr

Öffnungszeiten – telefonisch:
Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr

Mietenbuchhaltung

Wann erfolgt die Abbuchung von Miete und Kaution?

Die Abbuchung der Miete erfolgt jeweils zum 8. Tag eines Monats.

Wann die Abbuchung der ersten Miete erfolgt, entnehmen Sie bitte unserer E-Mail "SEPA Ankündigung - Studierendenwerk München Oberbayern", welche Sie bis zum 3. des Monats erhalten.

Die Kaution wird in der Regel 20 Tage nach dem Erhalt der E-Mail "SEPA Ankündigung - Studierendenwerk München Oberbayern" abgebucht.

Die fristgerechte Abbuchung meiner nächsten Miete zum 8. Tag kann nicht erfolgen. Ist die Abbuchung zu einem späteren Zeitpunkt möglich?

Sofern Ihre Miete, z. B. aufgrund mangelnder Kontodeckung, nicht fristgerecht abgebucht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Zahlung zu verschieben. Hierfür melden Sie sich bitte bis zum 3. Tag des laufenden Monats per E-Mail oder telefonisch bei uns. Teilen Sie uns in diesem Fall bitte mit, zu welchem Zeitpunkt die Miete abgebucht werden soll.
Die Kontaktdaten der Mietenbuchhaltung finden Sie auf dieser Seite oben.

Beachten Sie bitte, dass die Bank Lastschriftgebühren erhebt, sollte die Abbuchung fehlschlagen. Diese Gebühren gehen zu Ihren Lasten und betragen, je nach Kreditinstitut, zwischen 3,50 Euro und 10,00 Euro.

Meine Miete konnte nicht abgebucht werden. Was muss ich tun?

Bitte melden Sie sich umgehend per E-Mail und teilen uns mit, zu welchem Termin wir eine erneute Abbuchung durchführen können. Beachten Sie bitte, dass eventuell angefallene Lastschriftgebühren Ihrer Bank zu Ihren Lasten gehen.

Sofern Sie sich nicht innerhalb von zehn Tagen bei uns melden, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung per E-Mail.

Nach Erhalt der Zahlungsaufforderung überweisen Sie bitte den angegebenen Betrag unter Angabe Ihrer Ident-Nr. auf das genannte Konto.
Ihre Ident-Nr. finden Sie auf der Zahlungsaufforderung sowie Ihrem Mietvertrag.

Zahlungsaufforderungen werden 1 - 2 x pro Monat per E-Mail verschickt. Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig Ihr im Mietvertrag angegebenes E-Mail-Postfach sowie den zugehörigen Spam-Ordner.

Eine Zustellung per Post erfolgt nicht.

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Ich möchte einen Dauerauftrag einrichten. Wie gehe ich vor?

Es ist möglich, die Miete per Dauerauftrag an uns zu überweisen.

Den Dauerauftrag beantragen Sie bei Ihrer Bank. Bitte senden Sie die Auftragsbestätigung per E-Mail an uns. Die Kontaktdaten der Mietenbuchhaltung finden Sie auf dieser Seite oben.
Beachten Sie bitte: Während Ihrer Wohnzeit können Erhöhungen der Miete entstehen, was eine Anpassung Ihres Dauerauftrags erfordert.

Über eventuelle Neufestsetzungen der Miete werden Sie im November eines Jahres per E-Mail informiert.

Zudem erhalten die Haussprecher diese Information und stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung.

Ich habe Mietschulden. Wird mein Mietvertrag gekündigt?

Sobald zwei Mieten oder eine Miete plus die Kaution ausstehen, erhalten Sie die Kündigung des Wohnplatzes.
Setzen Sie sich bei Mietschulden bitte umgehend mit uns in Verbindung, damit wir eine Lösung finden können.

Die Kontaktdaten der Mietenbuchhaltung finden Sie auf dieser Seite oben.

Ich habe eine Kündigung wegen Mietschulden erhalten. Was ist zu tun?

Bitte melden Sie sich umgehend telefonisch oder per E-Mail bei uns.

Es besteht auch die Möglichkeit, Ihre Mietschulden per Ratenzahlung zu begleichen. Bitte setzen Sie sich unverzüglich mit uns in Verbindung.

Sie finden unsere Kontaktdaten auf dieser Seite oben.

Ich habe Ratenzahlung vereinbart. Nun kann ich die Rate nicht pünktlich überweisen oder die weitere Miete kann/konnte nicht abgebucht werden. Was soll ich tun?

Bei bestehendem Ratenzahlungsplan gilt: sollten Sie mit der Zahlung einer Rate ganz oder teilweise in Rückstand geraten, oder sollten wir die monatliche Miete nicht abbuchen können, verfällt der Ratenzahlungsplan und der gesamte noch offene Restbetrag wird zur sofortigen Zahlung fällig.

Melden Sie sich bitte umgehend per E-Mail oder telefonisch bei uns.

Sie finden unsere Kontaktdaten auf dieser Seite oben.

Ich bin ausgezogen. Wann bekomme ich meine Kaution zurück?

Die Kaution wird drei bis vier Monate nach Mietvertragsende auf das von uns zuletzt verwendete Konto erstattet, sofern keine Schäden bei der Wohnplatzrückgabe festgestellt wurden oder andere offene Forderungen bestehen.

Bitte beachten Sie, dass für die ausstehende Betriebskostenabrechnung 150,00 Euro einbehalten werden.

Welche Angaben benötigen Sie zur Erstattung der Kaution?

Die Kaution wird auf das von uns zuletzt verwendete Konto erstattet.

Sofern Sie Ihre Bankverbindung zur Erstattung der Kaution ändern möchten, benötigen wir die folgenden Angaben per E-Mail:

Name der Bank
Anschrift der Bank
Vor- und Nachname Kontoinhaber
Kontonummer
Bankleitzahl
BIC/Swift Code
IBAN

Die Kontaktdaten der Mietenbuchhaltung finden Sie auf dieser Seite oben.

Von meiner Kaution wurden 150,00 Euro einbehalten. Warum?

Laut Ihrem Mietvertrag zahlen Sie die monatliche Miete inklusive einer Vorauszahlung für die Betriebskosten. Aus dieser Vorauszahlung kann sich ein Guthaben oder eine Nachzahlung ergeben. Von Ihrer Kaution werden deshalb 150,00 Euro bis zur nächsten Betriebskostenabrechnung einbehalten, sofern diese noch aussteht.

Diese Regelung gilt nicht für Mietverträge mit Betriebskostenpauschale.

Wann bekomme ich die einbehaltenen 150,00 Euro zurück?

Sofern keine Schäden bei der Wohnplatzrückgabe festgestellt wurden oder andere offene Forderungen bestehen, erhalten Sie die Restkaution in Höhe von 150,00 Euro nach der letzten Betriebskostenabrechnung zurück.

Der Abrechnungszeitraum ist in der Regel von 01.10.XXXX bis 30.09.XXXX. Die Abrechnung der ausstehenden Betriebskosten richtet sich nach dem Auszugsdatum.

Konkret bedeutet dies:

Guthaben und Mietvertragsende vor oder zum 30.09.
Das Guthaben wird innerhalb von acht Wochen mit der zurückbehaltenen Kaution auf das von uns zuletzt verwendete Konto überwiesen.

Nachzahlung und Mietvertragsende vor oder zum 30.09.
Wir verrechnen die Höhe Ihrer Nachzahlung mit der zurückbehaltenen Kaution und überweisen die Differenz auf das von Ihnen zuletzt mitgeteilte Konto.

Sofern die Nachzahlung höher ist als die zurückbehaltene Kaution, bitten wir Sie innerhalb von zwei Wochen um Überweisung der Differenz auf unser Bankkonto. Unsere Bankverbindung finden Sie auf der Betriebskostenabrechnung.

Guthaben und Mietvertragsende nach dem 30.09.
Von Ihrer Kaution werden 150,00 Euro bis zur nächsten Betriebskostenabrechnung einbehalten. Diese werden, im 2. Quartal des Folgejahres, mit Ihrem Guthaben auf das von uns zuletzt verwendete Konto überwiesen.

Der Abrechnungszeitraum ist in der Regel von 01.10.XXXX bis 30.09.XXXX.

Als Beispiel: Endet der Mietvertrag zum 30.09.2022 wird die Restkaution im Frühjahr/Sommer 2023 ausbezahlt. Endet der Mietvertrag am 31.10.2022 wird die Restkaution im Frühjahr/Sommer 2024 ausbezahlt.

Nachzahlung und Mietvertragsende nach dem 30.09.

Von Ihrer Kaution werden 150,00 Euro bis zur nächsten Betriebskostenabrechnung (Folgejahr Sommer) einbehalten. Wir bitten Sie innerhalb von zwei Wochen um Überweisung der Nachzahlung auf unser Bankkonto. Unsere Bankverbindung finden Sie auf der Betriebskostenabrechnung.

Wann erhalte ich die Betriebskostenabrechnung?

Die Betriebskostenabrechnung wird im Sommer des Folgejahres per E-Mail übermittelt. Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig Ihr im Mietvertrag angegebenes E-Mail-Postfach sowie den zugehörigen Spam-Ordner.

Ich bin mit meiner Kautionsabrechnung nicht einverstanden. An wen kann ich mich wenden?

Bitte senden Sie Ihren Widerspruch innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Kautionsabrechnung unter Angabe von Gründen per E-Mail. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.

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